Angeln in Österreich:
Dein Weg zur Fischerkarte und Lizenz
Ein paar schöne Angelsachen bei nordfishing77 kaufen, dann direkt ab ans Wasser und Fische fangen? So einfach ist das in Österreich leider nicht. Jedes der neun Bundesländer hat ein eigenes Fischereigesetz mit eigenen Regeln. Wir geben einen Überblick.
Zwei Sachen braucht man auf jeden Fall, um angeln zu dürfen:
- eine Fischerkarte des Bundeslandes
- die jeweilige Lizenz für das zu beangelnde Gewässer
Eine Ausnahme sind Gewässer, die für die Fischzucht oder Fischereiwirtschaft betrieben werden, beispielsweise Privatteiche. An diesen obliegt es den Bewirtschaftern, ob sie eine amtliche Fischerkarte vom Lizenznehmer sehen wollen oder nicht.
Bei der amtlichen Fischerkarte unterscheidet man zwischen der Jahreskarte und der sogenannten Gastkarte, die meistens nur für ein paar Wochen gültig ist. Sie wird meistens dann genommen, wenn man beispielsweise im Urlaub mal für ein paar Tage oder Wochen in einem Gewässer in einem anderen Bundesland angelt. Sie erhält man meistens dort, wo man auch die Lizenzen für die Gewässer erhält, zum Beispiel in Angelgeschäften, Wirtshäusern oder an Tankstellen.
Die Fischerkarte mit einer Gültigkeit von einem oder drei Jahren bekommt man bei den zuständigen Behörden, etwa dem Wiener Fischereiausschuss oder den Landesfischereiverbänden. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie in unserer Auflistung weiter unten im Text.
Voraussetzung für den Erwerb der Jahresfischerkarte ist in fast allen Bundesländern eine bestandere Prüfung. Eine Ausnahme bildet das Burgenland. Dort ist für die Fischerkarte keine Prüfung notwendig. Prüfungen aus anderen Bundesländern werden oft gegenseitig anerkannt, genauere Auskunft können Ihnen die Fischereibehörden geben.
Wenn Sie im Besitz einer Fischerkarte sind, können Sie eine Lizenz für die Gewässer oder die Gewässerabschnitte erwerben, an denen Sie angeln möchten. Die Lizenzen werden vom Bewirtschafter des Gewässers vergeben und ausgestellt.
Meistens sind dies Vereine und Verbände wie der ÖS-FV, der VÖAFV oder die ÖFG. Auch die Bundesforste vergeben Lizenzen. Es gibt Jahreskarten und an bestimmten Gewässern auch Monats-, Wochen- oder Tageslizenzen.
Die Bundesländer im Überblick
Wien
Jahreskarte: Wiener Fischereiausschuss (Prüfung notwendig)
Gewässer: Alte Donau, Neue Donau, Donau, Donaukanal, Wienerberger Teich und viele mehr.
Niederösterreich
Jahreskarte: NÖ Landesfischereiverband (Prüfung notwendig)
Gewässer: Dichtwasser, Eisvogelteich, diverse Donaureviere, Ybbs und viele mehr.
Burgenland
Jahreskarte: Bezirkshauptmannschaften (keine Prüfung notwendig)
Gewässer: Neusiedler See, Raab und andere.
Oberösterreich
Jahreskarte: OÖ Landesfischereiverband (Prüfung notwendig)
Gewässer: Attersee, Zellersee, Ager und viele mehr.
Salzburg
Jahreskarte: Fischereiverband Salzburg (Prüfung notwendig)
Gewässer: Salzach, Fuscher Ache, Wolfgangssee, Wallersee und viele mehr.
Steiermark
Jahreskarte: Fischereiverband Steiermark (Prüfung notwendig)
Gewässer: Enns, Panoramasee, Putterersee und viele mehr.
Kärnten
Jahreskarte: Landesfischereiverband Kärnten (Prüfung notwendig)
Gewässer: Ossiachersee, Drau, Gail und viele mehr.
Tirol
Jahreskarte: Tiroler Fischereiverband (Prüfung notwendig)
Gewässer: Stausee Durlaßbopden, Leutascher Ache uvm.
Voralberg
Jahreskarte: Fischereiverband für das Land Voralberg (Prüfung notwendig)
Gewässer: Bodensee, Alter Rhein, Neuer Rhein und viele mehr.